Dokumentation des Zustandes EG vor der Restaurierungsmaßnahme
Bertholzhofener Schlösschen, Vilsgasse 24, Kallmünz
Der Genehmigungsplan von 1888 zeigt verschiedene baulich belegte Maßnahmen
Daraus wird ersichtlich, dass das Wohnhaus verschiedene Besitzer hatte.
- 1. Stock Eigenthum des Herrn Johann Gleißl
- Parter Eigenthum des Georg Dietl
- 1 gemeinschaftlicher Kamin
- a) Wohnhaus in welchem bauliche Aenderung vorgenohmen werden soll
- b) Anbauung des Stalles in einer Holzschupfe u. Abort
Zur planmäßigen Ausführung unter der Bedingung, hiemit genehmigt, daß der russsische Kamin massiv und von Holztheilen entfernt erbaut , wird und daß die Vorschriften der allgemeinen Bauordnung vom 19. XI. 81 eingehalten werden. Burglengenfeld, den 27. Dezember 1888, Kgl. Bez. Amt, Trümmer
Schon vor dieser Zeit an Hand des Plans von 1888 wurde wohl das Bertholzhofener Schlösschen überbaut mit einer Rundbogentüre.
Auf Grund der baubegleitenden Befunduntersuchung an der Fassade ergab sich, dass das Gebäude einen kleineren Grundriss hatte. Dies belegt auch die Freilegung eines Restes der Originalmauer (380 x 110 x 70 cm) an der Ostseite des Gebäudes.
Die Dendrochronologische Untersuchung der Balkendecke im 1. OG ergab das Jahr 1620, die Balkendecken des überbauten Raumes (Originaleingangssituation mit Steingewände an der Ostseite) war jüngeren Datums und nicht in der Qualität der Originaldecken ausgeführt.
Später wurden bauliche Veränderungen der Eingangssituationen an der Nordseite, der Südseite, sowie an den Fenstern, die teilweise zugemauert oder vergrößert wurden vorgenommen.
Im Inneren des Gebäudes im EG wurde die ehemalige, original Außenmauer abgebrochen und eine neue Wand eingezogen, um einen größeren Wohnraum zu gewinnen, die Rundbogen – Eingangstüre wurde verkleinert und dabei auch das Oberlicht versetzt. Später fand eine weitere Abtrennung im Fletz zur Schaffung eines Ladens, mit eigenem Eingang und Schaufenster statt. Die Zimmerdecke darüber wurde abgehängt.
Zustand West/Südseite 1987
Der Original Treppenaufgang EG/1.OG wurde überbaut.
Im Gutachten des Statikers am 10.03.1988 wurde festgestellt, dass das Lagerholz der Balkendecke unter dem Dach an der straßenseitigen Außenwand in weiten Bereichen nahezu vollkommen zerstört war. Deckenbalken und Bretter im Bereich der Außenwände waren ebenfalls durch Wurm und Fäulnis vernichtet. Beim Binder am Ostgiebel und beim anschließenden Binder waren die Binderfüße durch Fäulnis zerstört. Die Binder hatten sich gesenkt. Auch die im Bereich des Kamines befindlichen Binder wiesen unbrauchbare Füße auf. Die Senkungen der Binderfüße zeichnen sich im welligen Verlauf des Firstes deutlich ab.